Ein Verkehrsunfall in der Türkei stellt deutsche Fahrzeughalter häufig vor besondere rechtliche Herausforderungen. Anders als bei einem Verkehrsunfall in Deutschland richtet sich die Regulierung des Schadens nach türkischem Recht. Bereits bei der Beweissicherung, der Schadenmeldung und der Geltendmachung von Ansprüchen gelten teilweise andere rechtliche Vorgaben.
Für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung bestehen jedoch wichtige Besonderheiten. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme muss das Fahrzeug nach einem Unfall grundsätzlich weder in der Türkei begutachtet noch dort repariert werden. Nach der Rechtsprechung der türkischen Obergerichte können Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig nach Deutschland zurückbringen, dort durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachten und in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Das deutsche Sachverständigengutachten kann anschließend als Grundlage für die Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der türkischen Haftpflichtversicherung dienen. Reguliert die Versicherung den Schaden nicht oder nicht vollständig, können die Ansprüche vor den zuständigen türkischen Gerichten gerichtlich durchgesetzt werden.
Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?
Je nach Unfallhergang können neben den Reparaturkosten weitere Schadenspositionen ersetzt verlangt werden. Hierzu gehören beispielsweise die merkantile Wertminderung, Sachverständigenkosten sowie bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Bei Personenschäden kommen darüber hinaus unter anderem Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Pflegekosten, Erwerbsschäden und Schmerzensgeld in Betracht.Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, richtet sich nach den Vorschriften des türkischen Rechts und den konkreten Umständen des jeweiligen Verkehrsunfalls.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Ich übernehme für Sie die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der türkischen Haftpflichtversicherung sowie – falls erforderlich – die gerichtliche Durchsetzung vor den zuständigen türkischen Gerichten. Auf Wunsch übernehme ich zudem die Korrespondenz mit Ihrer deutschen Rechtsschutzversicherung und prüfe die Kostenübernahme.
Nach dem Unfall – was ist wichtig?
Bereits unmittelbar nach dem Unfall sollten alle wichtigen Beweismittel gesichert werden. Hierzu gehören insbesondere der von den Beteiligten unterzeichnete Unfallbericht, die Personal- und Versicherungsdaten des Unfallgegners, Fotos und Videos der Unfallstelle sowie der Fahrzeugschäden und die Kontaktdaten möglicher Zeugen. Auch wenn zunächst keine Beschwerden bestehen, empfiehlt es sich, mögliche Verletzungen ärztlich dokumentieren zu lassen. Eine vollständige Beweissicherung bildet die Grundlage für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zum Ablauf der Schadensregulierung, zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall in der Türkei sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf meiner Informationsplattform „Unfall in der Türkei“.