Ihr Schuldner sitzt in der Türkei und zahlt nicht? Oder Sie verfügen bereits über ein deutsches Urteil, das in der Türkei vollstreckt werden soll?
Die Durchsetzung von Forderungen mit Türkei-Bezug erfordert nicht nur Kenntnisse des türkischen Rechts, sondern auch die Möglichkeit, Ansprüche unmittelbar vor Ort durchzusetzen. Als Rechtsanwältin mit Zulassung in Deutschland und der Türkei begleite ich Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Forderung bis hin zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung.
Bereits vorhandene deutsche Urteile oder Vollstreckungstitel können in der Türkei grundsätzlich nicht unmittelbar vollstreckt werden. Hierfür ist zunächst ein gerichtliches Anerkennungs- bzw. Vollstreckbarerklärungsverfahren (Tanıma und Tenfiz) erforderlich. Nach erfolgreichem Abschluss führen wir die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner in der Türkei durch.
Besteht noch kein Titel, übernehmen wir die vollständige Forderungsdurchsetzung – von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung über das gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.
Vor jeder Vollstreckung ist es häufig entscheidend, den Aufenthaltsort des Schuldners sowie pfändbares Vermögen zu ermitteln. Hierzu recherchieren wir unter anderem Personen-, Handels- und Grundbuchregister und unterstützen Sie dabei, bestehende Vermögenswerte in der Türkei effektiv zu sichern.
Unsere Leistungen:
Außergerichtliche Forderungsdurchsetzung
Gerichtliche Durchsetzung
Anerkennung deutscher Entscheidungen
Zwangsvollstreckung in der Türkei