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AV. SEVDA ZENGIN

Erbrecht

Deutsch-Türkisches Erbrecht

Die Abwicklung eines Erbfalls mit Bezug zu Deutschland und der Türkei erfordert fundierte Kenntnisse beider Rechtsordnungen. Unterschiedliche gesetzliche Regelungen, internationale Zuständigkeiten sowie Vermögen in mehreren Ländern machen eine frühzeitige rechtliche Beratung besonders wichtig.

Als in Deutschland und der Türkei zugelassene Rechtsanwältin begleite ich Sie bei der vollständigen Nachlassabwicklung. Dank meiner Vertretungsbefugnis in beiden Ländern kann ich Ihre Interessen persönlich gegenüber Gerichten, Behörden, Grundbuchämtern und Banken vertreten und sämtliche rechtlichen Schritte koordinieren.

Auf Wunsch übernehme ich die gesamte Nachlassabwicklung von der Feststellung der Erbenstellung über die Sicherung und Übertragung des Nachlasses bis zur Auszahlung von Bankguthaben oder dem Verkauf von Immobilien. Bei entsprechender notarieller Vollmacht ist eine persönliche Anreise in die Türkei in vielen Fällen nicht erforderlich.

Unsere Leistungen:

 

  • Beratung im deutsch-türkischen Erbrecht
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Beantragung des türkischen Erbscheins
  • Anerkennung deutscher Erbnachweise
  • Ermittlung der Erben und des Nachlassvermögens
  • Einholung von Grundbuchauszügen und Bankauskünften
  • Übertragung und Verkauf von Immobilien
  • Auflösung von Erbengemeinschaften
  • Vertretung vor Gerichten, Behörden, Banken und Grundbuchämtern
  • Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche
  • Beratung zur Erbschaftsteuer

Besonderheiten des deutsch-türkischen Erbrechts

Welches Erbrecht gilt?
Bei Erbfällen mit Bezug zu Deutschland und der Türkei ist zunächst zu prüfen, welche Rechtsordnung auf den jeweiligen Nachlass Anwendung findet und welche Gerichte zuständig sind.

Nachlassabwicklung in der Türkei
Die Umschreibung von Immobilien, die Freigabe von Bankguthaben oder die Beantragung eines türkischen Erbscheins erfordern regelmäßig Verfahren vor türkischen Behörden und Gerichten.

Keine persönliche Anreise erforderlich
Mit einer notariellen Vollmacht können viele Nachlassangelegenheiten auch ohne persönliche Anwesenheit in der Türkei abgewickelt werden.

Streit unter Erben
Können sich die Erben über die Verteilung des Nachlasses nicht einigen, vertrete ich Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Erbauseinandersetzungen.