Zum Hauptinhalt springen

AV. SEVDA ZENGIN

Familienrecht

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Istanbul

Das Familienrecht zählt seit vielen Jahren zu den Schwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich bin Fachanwältin für Familienrecht und bei der Rechtsanwaltskammer Berlin als Fachanwältin zugelassen. Gleichzeitig bin ich als Rechtsanwältin in der Türkei und in Deutschland zugelassen und vertrete meine Mandanten persönlich in beiden Rechtsordnungen. Mit Kanzleisitz in Istanbul habe ich mich auf deutsch-türkische Familienrechtsfälle spezialisiert. Ich begleite Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – von der ersten Beratung bis zur rechtskräftigen Entscheidung.

Internationale Familienangelegenheiten erfordern nicht nur fundierte Kenntnisse des deutschen und türkischen Familienrechts, sondern auch Erfahrung im Umgang mit den Besonderheiten beider Rechtssysteme. Gerade bei Scheidungen, Unterhaltsfragen, Vermögensauseinandersetzungen oder Sorgerechtsverfahren kann die Wahl des richtigen Gerichts erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Ich berate Sie umfassend darüber, ob eine Durchführung des Verfahrens in Deutschland oder in der Türkei im konkreten Fall die sinnvollere Lösung ist und entwickle gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie.

Besonderheiten bei deutsch-türkischen Scheidungen
Bei internationalen Scheidungen unterscheiden sich das deutsche und das türkische Familienrecht in wesentlichen Punkten.

Kein Trennungsjahr in der Türkei
Anders als in Deutschland muss vor einer Scheidung in der Türkei grundsätzlich kein Trennungsjahr abgewartet werden. Sind sich die Ehegatten über die Scheidungsfolgen einig, kann eine einvernehmliche Scheidung häufig innerhalb weniger Wochen rechtskräftig abgeschlossen werden.

Wahl des richtigen Gerichts
In vielen deutsch-türkischen Fällen besteht die Möglichkeit, das Scheidungsverfahren sowohl in Deutschland als auch in der Türkei einzuleiten. Welche Rechtsordnung günstiger ist, hängt insbesondere von Vermögen, Unterhalt, gemeinsamen Kindern und den güterrechtlichen Folgen der Scheidung ab.

Anerkennung ausländischer Entscheidungen
Damit deutsche Scheidungsbeschlüsse in der Türkei und türkische Scheidungsurteile in Deutschland Rechtswirkung entfalten, ist regelmäßig ein Anerkennungsverfahren erforderlich. Ich begleite Sie auch bei diesen Verfahren.

Vermögensauseinandersetzung nach türkischem Recht
Auch nach einer Scheidung in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen güterrechtliche Ansprüche in der Türkei bestehen. Hier gelten die Besonderheiten des türkischen Güterrechts, insbesondere zur Errungenschaftsbeteiligung.

Unsere Leistungen:

  • Internationale Scheidungen zwischen Deutschland und der Türkei
  • Beratung vor Eheschließung und Gestaltung deutsch-türkischer Eheverträge
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Deutschland und der Türkei
  • Unterhaltsrecht
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Abstammungs- und Kindschaftsrecht
  • Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung
  • Berechnung von Ausgleichsansprüchen nach türkischem Güterrecht
  • Auskunftsansprüche nach Art. 216 des türkischen Zivilgesetzbuches
  • Immobilienrecherchen und Grundbuchauszüge in der Türkei
  •  Einstweilige Maßnahmen zur Sicherung von Vermögenswerten 
  • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen (Tanıma & Tenfiz)