Unterstützung bei deutsch-türkischen Mandaten
Mandate mit Bezug zur Türkei stellen in der Praxis häufig besondere Anforderungen. Neben der Klärung türkischer Rechtsfragen sind oftmals gerichtliche oder behördliche Schritte in der Türkei erforderlich. Eine effiziente Bearbeitung setzt dabei nicht nur fundierte Kenntnisse beider Rechtsordnungen voraus, sondern auch die Möglichkeit, Verfahren vor Ort persönlich zu begleiten.
Als in Deutschland und der Türkei zugelassene Rechtsanwältin mit Kanzleisitz in Istanbul unterstütze ich Kolleginnen und Kollegen bei der Bearbeitung deutsch-türkischer Mandate. Aufgrund meiner anwaltlichen Zulassung in beiden Ländern kann ich Mandanten nicht nur zum türkischen Recht beraten, sondern sie auch vor türkischen Gerichten und Behörden vertreten.
Die Unterstützung erfolgt flexibel nach Ihrem Bedarf – von der Beantwortung einzelner Rechtsfragen bis zur vollständigen Übernahme des türkischen Mandatsteils. Selbstverständlich bleibt das Mandatsverhältnis zu Ihrer Mandantschaft unberührt. Auf Wunsch trete ich ausschließlich im Hintergrund oder als Korrespondenzanwältin in Erscheinung.
Ich unterstütze Sie insbesondere bei:
Ob punktuelle Unterstützung oder die vollständige Bearbeitung des türkischen Mandatsteils – ich arbeite zuverlässig, effizient und kollegial.
Ziel ist eine rechtssichere und wirtschaftliche Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate im Interesse Ihrer Mandantschaft.
Ich freue mich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.