Immobilienrecht in der Türkei – Rechtssichere Begleitung beim Kauf, Verkauf und der Übertragung von Immobilien
Der Erwerb, Verkauf oder die Übertragung einer Immobilie in der Türkei erfordert genaue Kenntnisse des türkischen Immobilien- und Grundbuchrechts. Gerade für ausländische Käufer bestehen rechtliche Besonderheiten, die bereits vor Vertragsabschluss beachtet werden sollten.
Als in Deutschland und der Türkei zugelassene Rechtsanwältin begleite ich Sie bei sämtlichen Immobilienangelegenheiten in der Türkei – von der rechtlichen Prüfung bis zur Eigentumsübertragung vor dem zuständigen Grundbuchamt. Ich prüfe das Grundbuch auf Belastungen und Beschränkungen, berate Sie bei der Vertragsgestaltung, der Kaufpreisabwicklung und den anfallenden Nebenkosten und begleite Sie persönlich beim Eigentumsübergang. Auf Wunsch organisiere ich auch die Wertermittlung der Immobilie.
Können Sie nicht persönlich in die Türkei reisen, kann ich Sie aufgrund einer notariellen Vollmacht beim Grundbuchamt vertreten und den Eigentumsübergang für Sie durchführen.
Unsere Leistungen: